Wie Sie sich als E-Rezept-Experten etablieren
An die Telematikinfrastruktur müssen Sie bis zum 30. September angeschlossen sein – und das E-Rezept kommt spätestens im Januar 2022. Was können Sie tun, damit Ihre Patienten dann wissen, dass Sie auch in Sachen E-Rezept der beste Ansprechpartner sind?

Das E-Rezept hat sich mehr und mehr zum Reizthema unter Apothekern entwickelt. Denn was schon seit langer Zeit im Gespräch ist, Zieht sich bei der Umsetzung wie Kaugummi: Nach diversen Verschiebungen soll das digitale Rezept sein Analogon aus Papier nun im Januar 2022 ablösen.
Auch die Patienten empfinden das Thema ,.E-Rezept” derzeit noch nicht als drängend. Im Moment läuft in den meisten Apotheken und Arztpraxen alles wie gewohnt – und nur an einigen wenigen Stellen stoßen die Patienten zufällig auf die ein oder andere Botschaft a Ja „Wir können E-Rezept!” Daher stellen sich im Augenblick (noch) die wenigsten von ihnen die Frage, ob ihre Stammapotheke das E-Rezept kann – zumal eines klar ist: Im Zweifelsfall gibt es schon diejeni• gen, die es können.
Denn die pflastern ja seit gerau· mer Zeit jede Bushaltestelle und viele Zeitschriften mit ihrer Werbung zu .• Ihr Rezept ist bei uns in guten Händen, auch als E•Rezept” oder .Wir sind E-Rezept-ready: steht da. Gut für die Patienten, das für den Zeitpunkt zu wissen, zu dem es so weit ist. Schlecht allerdings für diejenigen. die ihre Kunden bis dahin nicht vorbereitet haben. Denn wenn das E-Rezept erst maJ da ist, ist es eigentlich schon zu spät – vor allem dann, wenn sich bereits das Bild eines (anderen) E-Rezept-$pezialisten in den Köpfen manifestiert hat.
“Mit 66 Jahren ist lange
noch nicht Schluss”
Zunächst einmal: Wie weit verbreitet sind Smartphone, Tablet und Co. überhaupt? Hierzu ein paar Zahlen: Laut der Studie „Digital 2020″ der Agentur .We Are Social” nutzen von Deutschlands ca. 83 Mio. Einwohnern fast 78 Mio. das Internet – also an die 95 %. Und 132% der deutschen Bevölkerung nutzen überdies ein Smartphone. Diese Werte stoßen natürlich erst einmal seltsam auf, gerade wenn man berücksichtigt, dass kleine Kinder keine internetfähigen Geräte nutzen und dass es zudem Komplettverweigerer gibt. Inbegriffen sind je• doch auch Menschen mit mehreren Smartphones.
Dieser Artikel ist erschienen in der AWA – Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker Nr.18 / 15. September 2020 / Autor: Anna Schatz